Liebe Gartentechniker.innen,

vielen lieben Dank für Ihr gestiegenes Interesse an unserem Privacyscanner: Es freut uns sehr, dass nicht nur immer mehr von Ihnen diese bequeme, vollautomatische Prüfung für nur 5,99 pro Monat dazu buchen, sondern darüber hinaus aktiv Kontakt zu uns suchen, um auch die letzten (oder neue) Datenschutzprobleme auf der eigenen Website auszuräumen.

Nebenbei bemerkt: Die DSGVO betrifft nicht nur Ihre Website sondern alle geschäftlichen Prozesse - im Internet aber auch vor Ort.

In Anbetracht der verstärkten Prüfungen auch bei kleineren Unternehmen, möchten wir Ihnen ganz generell anraten, sich vielleicht wieder stärker mit der DSGVO zu beschäftigen.

Falls Sie den Privacyscanner ebenfalls einsetzen möchten, sprechen Sie uns bitte einfach kurz via eMail an.

Motoristenkongress in Frankfurt

Apropos ansprechen: Sie sind auf dem Motoristenkongress? Dann können Sie mit Gerrit Eicker auch direkt vor Ort in Frankfurt sprechen. Ganz egal, ob es um Privacyscanner, Matomo, Barrierefreiheit oder andere Themen rund um Gartentechnik.com geht.

Jetzt auf Matomo umsteigen!

Wie schon im letzten Jahr angekündigt, haben wir mittlerweile Matomo für die datenschutzkonforme Reichweitenmessung im Einsatz.

Der Einsatz von Matomo ist für Sie kostenfrei: Falls Sie den Umstieg auch für Ihre individuelle Website schon jetzt durchführen möchten, nehmen Sie bitte kurz Kontakt zu uns auf.

Google Analytics GA3/GA4

Wir möchten Sie in diesem Kontext erneut daran erinnern, dass die Webanalyse mit Google Analytics (GA3) zum 1. Juli 2023 durch Google eingestellt wird.

Empfehlenswert ist eine schon vorausgehende Nutzung von Matomo, um die Daten zumindest für einen Zeitraum von 4-6 Wochen vergleichen zu können.

Wer trotz allem weiterhin Google Analytics benutzen möchte, muss sich einen vollständig neuen Account (GA4) anlegen und diesen im Adminbereich hinterlegen.

Ein einfaches Update bietet Google leider genauso wenig an wie eine datenschutzkonforme Webanalyse ohne Speicherung personenbezogener Daten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Es mag noch weit entfernt klingen, aber 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz insofern wirksam, als auch Ihre Website betroffen sein wird.

Websites müssen dann gem. § 3 I 2 BFSG »für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar« sein. Genauere Vorgaben sehen bisher weder das Gesetz noch die dazugehörige Verordnung vor.

Der WCAG-Standard vom W3C

Erfreulicherweise arbeitet die WordPress-Community trotzdem längst daran, viele bestehende WordPress-Themes barrierefrei zu gestalten.